Schulhausordnung der Clermont-Ferrand-Mittelschule
Schule der Vielfalt – gemeinsam wachsen, lernen und gestalten!
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens, der gegenseitigen Achtung und der gelebten Gemeinschaft. Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie alle Mitarbeitenden tragen gemeinsam die Verantwortung für ein positives Schulklima. Diese Schulhausordnung regelt das Zusammenleben im Schulalltag und schafft die Grundlage für Sicherheit, Ordnung und eine angenehme Atmosphäre.
Langfassung
Grundregeln für das Zusammenleben an der Clermont-Ferrand-Mittelschule
- Alle Personen, die sich an der Clermont-Ferrand-Mittelschule täglich begegnen, haben sich im Schulhaus und auf dem Schulgrundstück respekt- und rücksichtsvoll zu verhalten.
- Die Klassenlehrkräfte sind unmittelbar zuständig für ihre Schülerinnen und Schüler. Jedoch sind alle Lehr- sowie Honorarkräfte allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
- In allen auftretenden Konfliktsituationen ist eine sofortige Klärung durch die unmittelbar Beteiligten erwünscht. Kommt keine Einigung zustande, ist als nächste Stelle die Klassenleitung, dann die Schulleitung einzuschalten. Zur Vermittlung können Vertrauenslehrkräfte, Schülersprecher, das Kollegium und die JaS hinzugezogen werden.
- Jegliche Art von Gewalt – ob in Worten oder körperlich – wird nicht toleriert. Die Sanktionen hierfür reichen von Ordnungsmaßnahmen/Ausschluss vom Unterricht bis hin zur Anzeige bei der Polizei.
- Fremdes Eigentum ist zu achten! Für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück haften die Schülerinnen und Schüler selbst bzw. die Erziehungsberechtigten. Sämtliche Verunreinigungen (z.B. das Ausspucken auf den Boden, das Beschmieren von Wänden, Tischen und Stühlen, das Beschmutzen mit gebrauchtem Kaugummi etc.) werden unmittelbar vom Verursacher beseitigt. Bei größeren Schäden ist für eine fachgerechte Reparatur zu sorgen; entstehende Kosten sind von der Schülerin/demSchüler bzw. den Erziehungsberechtigten zu tragen.
- Wertgegenstände dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden. Bei Verlust besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der Schule bzw. dem Sachaufwandsträger.
- Verlorene Gegenstände werden im Sekretariat abgegeben. Dort können sie gegen Nachweis abgeholt bzw. der in der Eingangshalle aufgestellten Fundkiste entnommen werden.
- Im gesamten Schulbereich ist den Schülerinnen und Schülern das Rauchen, Vapen, der Konsum jeglicher Drogen und der Genuss von Alkohol untersagt. Verstöße gegen diese Regel werden mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet oder ggf. bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
- Das Mitbringen von unterrichtsfremden Gegenständen (z.B. Messer, Feuerzeige etc.) ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden solche Gegenstände durch die Lehrkräfte sichergestellt und können von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
- T-Shirts, Aufkleber und Anstecker, deren Aufdruck das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen oder zur politischen Radikalisierung beitragen können, sind im Schulbereich verboten.
- Kopfbedeckungen (z.B. Kappen oder Mützen) sind beim Betreten des Schulhauses abzunehmen.
- Schneeballwerfen ist verboten.
- Kaugummikauen ist untersagt.
- Die Empfehlungen zur Müllvermeidung und die Vorschriften der Müllentsorgung sind im gesamten Schulbereich zu beachten.
- Toiletten sind unbedingt sauber zu halten.
- Smartphones/Tabletts sind vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten und im Klassenzimmer in den dafür vorgesehenen Boxen abzugeben. Eine Verwendung des Smartphones, Tabletts oder digitalen Speichermedien sind für Unterrichtszwecke nur nach Genehmigung durch die unterrichtende Lehrkraft erlaubt.
- Im Krankheitsfall ist die Schule bereits am ersten Tag der Erkrankung bis spätestens 07:45 Uhr per Email oder Edoop.de zu informieren und innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Entschuldigung bei der jeweiligen Klassenlehrkraft nachzureichen. Wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei unentschuldigtem Fehlen wird im Rahmen der Aufsichtspflicht unverzüglich die Polizei benachrichtigt.
- Artbesuche sind – außer in Notfällen - grundsätzlich in unterrichtsfreien Zeiten wahrzunehmen. Hierzu muss vorab ein schriftlicher Antrag bei der Schulleitung eingehen.
- Eine Freistellung vom Unterricht außerhalb der regulären Schulzeit (vorzeitiger Ferienbeginn etc.) ist grundsätzlich nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist eine schriftliche Genehmigung bei der Schulleitung einzuholen. Der Unterrichtsstoff ist in Eigenverantwortung nachzuholen.
Betreten und Verlassen des Schulhauses/Schulgrundstückes
- Das Schulhaus wird für Schülerinnen und Schüler um 7:00 Uhr geöffnet. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich um 7:45 Uhr in die Klassenzimmer. Um einen reibungslosen Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr zu gewährleisten, sitzen die Schülerinnen und Schüler ab 7:45 Uhr mit zurechtgelegtem Material an ihrem Platz.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist verboten.
- Schülerinnen und Schüler der 9./10. Jahrgangsstufe unterstützen vor dem Unterricht und in den Pausen verantwortungsvoll die Pausenaufsicht in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften. Die Schülerinnen und Schüler haben ihren Anweisungen Folge zu leisten.
Verhalten im Unterricht
- Der Ganztagsunterricht beginnt um 08:00 Uhr und endet um 15:30 Uhr; freitags um 11:15 Uhr bzw. 13:00 Uhr.
- Sollte sich eine Lehrkraft verspäten und 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde nicht anwesend sein, verständigt die erste Klassensprecherin/der erste Klassensprecher das Sekretariat. Der zweite Klassensprecher bleibt in der Klasse und sorgt für ruhiges und diszipliniertes Verhalten der Klasse. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
- Essen während des Unterrichts ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Ist der Unterrichtsraum zu wechseln, erfolgt dies zügig und ruhig.
- Vor dem Verlassen des Klassenzimmers wird aufgeräumt, die Fenster werden geschlossen und das Zimmer danach abgesperrt.
- Bei Freiarbeit verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ebenfalls ruhig und diszipliniert.
Pausenzeiten / Mittagspause
- Die Pausenzeit an einem Unterrichtsvormittag beträgt 30 Minuten, aufgeteilt in zwei Pausen von 09:30 Uhr bis 09:45 Uhr und von 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr; Am Nachmittag von 13:45 Uhr bis 14:00 Uhr. Dabei halten sich die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nur in den Bereichen, die beaufsichtigt werden (Pausenhof/Sportplatz).
- Die Mittagspause verbringen die Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen in der Mensa und anschließend mit der begleitenden Lehrkraft/Honorarkraft im (Aula/Klassenzimmer) oder im Pausenhof/auf dem Sportplatz.
- Der Bereich rund um den Clermont-Ferrand-Hort steht nicht zur Verfügung. Schulgebäude
- Vor dem Unterricht und während der Pausen haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit am Pausenverkauf einzukaufen.
- Bei schlechtem Wetter findet Hauspause im jeweiligen Klassenzimmer statt.
- Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach den Pausen ohne Umwege zurück ins jeweilige Klassenzimmer.
- Die Pausenaufsichten tragen dafür Sorge, dass die Türen zum Pausenhof und zum Haupteingang bei entsprechender Witterung verschlossen.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf eine saubere Lernumgebung. Deshalb werden die Aula, das Treppenhaus, die Gänge vor den Klassenzimmern und der Pausenhof stets sauber gehalten.
- Ballspiele sind nur im Außenbereich an dafür vorgesehenen Stellen gestattet; dabei ist allerdings darauf zu achten, dass keine Schäden am Gebäude entstehen oder durch unbesonnenes Verhalten Personen verletzt werden.
Verhalten bei Unfällen und in Krisensituationen
- An mehreren Stellen im Schulhaus sind Verbandskästen angebracht (Werkraum, Sporthalle, Schulküche, Physikvorbereitungsraum, Kopierraum). Alle Unfälle, bei denen Hilfe von außen benötigt wird (Notarzt, Rettungswagen), sind der Schulleitung bzw. dem Sekretariat zu melden.
- Sollte das Schulhaus aus begründetem Anlass geräumt werden müssen, werden die Anweisungen von Schulleitung/Lehrkräften bzw. Feuerwehr/Polizei befolgt. Die Fluchtwege sind ausgeschildert. Alle Personen versammeln sich auf dem Sportplatz.
- Das schulinterne Kriseninterventionsteam (SiKiT) steht der Schulfamilie in Krisensituationen unterstützend zur Seite.
Außenanlagen
- Die Außenanlagen (Vorplatz/Treppenaufgang/Freiflächen vor dem Schulgebäude) sind vor Verunreinigungen zu schützen. Abfall ist in die vorhandenen Müllbehälter zu entsorgen.
- Auch die Flächen rund um die Bushaltestelle sind von Abfällen frei zu halten.
Parken
- Der Vorplatz der Schule mit den Fahrradständern steht Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften zur Verfügung. Eine entsprechende Berechtigung erteilt die Schulleitung.
- Jeder Radbesitzer ist verpflichtet sein Zweirad in einem technisch einwandfreien, verkehrstüchtigen Zustand zu halten, um die Gefahren des Schulweges zu verringern.
- Geparkte Fahrräder, Motorräder oder Roller sind gegen Diebstahl einzeln zu sichern. Eine paarweise Sicherung oder eine Reihensicherung ist nicht erlaubt.
- Der Lehrerparkplatz darf von Schülerinnen und Schülern nur in Ausnahmefällen und dann nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
- Verstöße gegen die Parkordnung können zur Parkberechtigung auf dem Schulgrundstück führen.
gez. F. Demir, Rektorin
Kurzfassung
Verhalten im und auf dem Schulgelände
Respekt, Verhalten und Auftreten
- Begegne anderen immer respektvoll, höflich und ohne Gewalt.
- Beleidigungen, Diskriminierung und Mobbing haben bei uns keinen Platz.
- Wenn Du Streit hast, versuche ihn friedlich zu klären – und ho Dir bei Bedarf Hilfe von Lehrkräften oder der Schulsozialarbeit.
- Trage keine zu körperbetonte Kleidung wie bauchfreie Tops, Hotpants, tiefe Ausschnitte oder Muskelshirts.
- Deine Kleidung darf keine beleidigenden Aufschriften oder unangemessenen Motive zeigen.
- Kopfbedeckungen, wie Kappen und Mützen, sind im Schulhaus nicht erlaubt.
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung
- Bringe keine unterrichtsfremden Gegenstände wie Messer oder Feuerzeuge mit in die Schule – das ist verboten.
- Achte darauf, dass unsere Schule sauber bleibt, und wirf Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Gehe sorgsam mit Möbeln und Schulmaterialien um.
- Halte die Toiletten sauber und achte besonders auf Hygiene.
- Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Wechsle ruhig und zügig das Klassenzimmer, betrete das Klassenzimmer, Fachräume und auch die Turnhalle nur in Begleitung der zuständigen Lehrkraft.
Pausenregelung
- Verlass in den Pausen bitte das Klassenzimmer und bleib auf den dafür vorgesehenen Pausenflächen.
- Bei schlechtem Wetter verbringen wir die Pause gemeinsam im Klassenzimmer.
- Spiele, die gefährlich oder grob sind, sind nicht erlaubt.
- Folge den Anweisungen der Aufsichten – dazu gehören auch Schüleraufsichten.
Unterricht und Schulbesuch
Pünktlichkeit, Teilnahme und Abwesenheit
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 8:00 Uhr. Bitte sei ab 7:45 Uhr im Klassenzimmer/Fachraum anwesend.
- Lege deine Arbeitsmaterialien rechtzeitig vor Stundenbeginn bereit, um einen reibungslosen und pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
- Wenn deine Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer ist, informiere bitte sofort die Schulleitung.
- Verlasse das Klassenzimmer oder den Fachraum erst, wenn der Gong zum Unterrichtsende ertönt.
- Während der Unterrichtszeit darfst du das Schulgelände nicht verlassen.
- Entschuldigungen für Fehltage gibst du spätestens am dritten Tag schriftlich bei der Klassenleitung ab.
- Befreiungen vom Unterricht (z.B. Arzttermine) musst du rechtzeitig bei der Schulleitung beantragen.
Umgang mit digitalen Geräten
- Schalte dein Handy, Tablet und andere digitale Geräte während des Unterrichts aus. Nutze sie nur, wenn deine Lehrkraft es dir erlaubt – und dann nur für den Unterricht.
- Ton- und Videoaufnahmen darfst du nur mit ausdrücklicher Erlaubnis machen.
Schutz vor Drogen, Alkohol und Energy-Drinks
- Auf dem Schulgelände sind Drogen, Rauchen – einschließlich E-Zigaretten - und Alkohol verboten.
- Auch koffeinhaltige Getränke wie Energy-Drinks darfst du nicht konsumieren.
gez. F. Demir, Rektorin