Beruf + Zukunft

Wege zum mittleren Schulabschluss

Schulform Aufnahmebedingungen Abschlussprüfung
Mittelschule:
10. Klasse M-Zug
BayEUG Art. 25 (2)
MSO § 7
MSO § 33
Im Anschluss an die 9. Klasse der Mittelschule.
Voraussetzung 2,33 im Zeugnis des
qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in den
Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
Zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch,
Mathematik und Englisch sowie einer
schulinternen Prüfung in Form einer
Projektprüfung
Mittelschule:
Vorbereitungsklasse
9+2 Modell
BayEUG Art. 7a (2)
MSO §7(5)
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit
Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 oder besser
Zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch,
Mathematik und Englisch sowie einer
schulinternen Prüfung in Form einer
Projektprüfung
Berufsschule:
Qualifizierter Beruflicher
Bildungsabschluss
(Quabi)
BayEUG Art. 7 (5)
Nur in Bayern anerkannt!
Voraussetzung ist der qualifizierende Abschluss
der Mittelschule
+ Abschluss der Berufsausbildung mit einer
Durchschnittsnote von mindestens 3,0 +Nachweis
über mindestens ausreichende (=Note 4)
Englischkenntnisse*
Oder bestandene IHK Prüfung
- wird von der Mittelschule auf Antrag
ausgestellt
- örtlich zuständig ist die Mittelschule,
an der der qualifizierende Abschluss der
Mittelschule erworben wurde
Berufsschule:
Mittlerer Schulabschluss an
der Berufsschule
(MABS)
BayEUG Art. 11 (2)
BSO §18
MSO § 25 (5)
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
+Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote
von mindestens 3,0 und Nachweis ausreichender
(=Note 4) Englischkenntnisse
- wird automatisch „von Amts wegen“
im Zeugnis der Berufsschule eingetragen
- auf Antrag, falls der
Berufsschulabschluss bereits vorliegt
- Bestätigung im Zeugnis der
Berufsschule kann auch rückwirkend bei
der zuletzt besuchten Berufsschule
beantragt werden
Berufsfachschule:
(Krankenpflege,
Kinderkranken-pflege,
Altenpflege, Hebammen,
Notfallsanitäter)
BayEUG Art. 13 (4)
BFSO § 48
MSO § 25 (5)
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
+Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem
Mindestnotendurchschnitt von 3,0 +Nachweis
ausreichender Englischkenntnisse
- wird automatisch „von Amts wegen“
im Zeugnis der Berufsschule eingetragen
- Das Zeugnis der Fachschulreife schließt
den Nachweis eines mittleren
Bildungsabschlusses ein.
- Die Fachschulreife wird Schülern
zuerkannt, die die Vorrückungs-
erlaubnis in das zweite, bei
Teilzeitunterricht in das dritte Schuljahr
erhalten haben.
Vorklasse an der BOS
BayEUG Art. 16 (5)
FOBOSO § 4, § 7
Für Schüler ohne mittleren Schulabschluss aber
mit abgeschlossener Berufsausbildung
(mindestens zweijährige Berufsausbildung nach
dem Berufsbildungsgesetz)
oder 5 Jahre Berufserfahrung
+Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch,
Mathematik, Englisch mit einem
Notendurchschnitt von mindestens 3,7 (keine Note
schlechter als 4 in der Aufnahmeprüfung)
Bei erfolgreichem Abschluss der
Vorklasse vermittelt das Jahreszeugnis
den mittleren Schulabschluss und
berechtigt zum weiteren Besuch der
Berufsoberschule, d.h. in jedem
Pflichtfach muss mindestens die Note 4
erreicht werden oder bei höchstens
einmal die Note 5 in einem Pflichtfach,
diese mit mindestens einmal Note 2
oder mindestens zweimal die Note 3
ausgeglichen werden kann.

* Die geforderten Englischkenntnisse können auch durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen werden. Einzelfallentscheidungen obliegen den Regierungen; sie können in Fällen besonderer Härte den Nachweis ausreichender Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz für Englisch genehmigen. (BSO § 18; KMS vom 01.08.2016_Ersatz_Fremdsprache_Englisch)