Beruf + Zukunft
Wege zum mittleren Schulabschluss
Schulform | Aufnahmebedingungen | Abschlussprüfung |
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Mittelschule: 10. Klasse M-Zug BayEUG Art. 25 (2) MSO § 7 MSO § 33 |
Im Anschluss an die 9. Klasse der Mittelschule. Voraussetzung 2,33 im Zeugnis des qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch |
Zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer schulinternen Prüfung in Form einer Projektprüfung |
Mittelschule: Vorbereitungsklasse 9+2 Modell BayEUG Art. 7a (2) MSO §7(5) |
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit Gesamtnotendurchschnitt von 2,5 oder besser |
Zentrale schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie einer schulinternen Prüfung in Form einer Projektprüfung |
Berufsschule: Qualifizierter Beruflicher Bildungsabschluss (Quabi) BayEUG Art. 7 (5) Nur in Bayern anerkannt! |
Voraussetzung ist der qualifizierende Abschluss der Mittelschule + Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 +Nachweis über mindestens ausreichende (=Note 4) Englischkenntnisse* Oder bestandene IHK Prüfung |
- wird von der Mittelschule auf Antrag ausgestellt - örtlich zuständig ist die Mittelschule, an der der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erworben wurde |
Berufsschule: Mittlerer Schulabschluss an der Berufsschule (MABS) BayEUG Art. 11 (2) BSO §18 MSO § 25 (5) |
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung +Berufsschulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und Nachweis ausreichender (=Note 4) Englischkenntnisse |
- wird automatisch „von Amts wegen“ im Zeugnis der Berufsschule eingetragen - auf Antrag, falls der Berufsschulabschluss bereits vorliegt - Bestätigung im Zeugnis der Berufsschule kann auch rückwirkend bei der zuletzt besuchten Berufsschule beantragt werden |
Berufsfachschule: (Krankenpflege, Kinderkranken-pflege, Altenpflege, Hebammen, Notfallsanitäter) BayEUG Art. 13 (4) BFSO § 48 MSO § 25 (5) |
erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung +Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem Mindestnotendurchschnitt von 3,0 +Nachweis ausreichender Englischkenntnisse |
- wird automatisch „von Amts wegen“ im Zeugnis der Berufsschule eingetragen - Das Zeugnis der Fachschulreife schließt den Nachweis eines mittleren Bildungsabschlusses ein. - Die Fachschulreife wird Schülern zuerkannt, die die Vorrückungs- erlaubnis in das zweite, bei Teilzeitunterricht in das dritte Schuljahr erhalten haben. |
Vorklasse an der BOS BayEUG Art. 16 (5) FOBOSO § 4, § 7 |
Für Schüler ohne mittleren Schulabschluss aber mit abgeschlossener Berufsausbildung (mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz) oder 5 Jahre Berufserfahrung +Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,7 (keine Note schlechter als 4 in der Aufnahmeprüfung) |
Bei erfolgreichem Abschluss der Vorklasse vermittelt das Jahreszeugnis den mittleren Schulabschluss und berechtigt zum weiteren Besuch der Berufsoberschule, d.h. in jedem Pflichtfach muss mindestens die Note 4 erreicht werden oder bei höchstens einmal die Note 5 in einem Pflichtfach, diese mit mindestens einmal Note 2 oder mindestens zweimal die Note 3 ausgeglichen werden kann. |
* Die geforderten Englischkenntnisse können auch durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes Zertifikat nachgewiesen werden. Einzelfallentscheidungen obliegen den Regierungen; sie können in Fällen besonderer Härte den Nachweis ausreichender Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache als Ersatz für Englisch genehmigen. (BSO § 18; KMS vom 01.08.2016_Ersatz_Fremdsprache_Englisch)