Verhinderung der Teilnahme am Unterricht, z.B. im Krankheitsfall
Sollte Ihr Kind einmal krank sein, …
…entschuldigen Sie es bitte unbedingt telefonisch, per Mail oder per Fax zwischen 7:15 und 7:45 Uhr bei uns an der Schule. Falls das Sekretariat nicht besetzt sein sollte, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Wenn keine Entschuldigung vorliegt und wir telefonisch niemanden erreichen, sehen wir uns aus Sicherheitsgründen gezwungen, umgehend die Polizei zu verständigen. Achten Sie bitte daher unbedingt darauf, Ihr Kind pünktlich vom Unterricht abzumelden.
Befreiung vom Unterricht/Beurlaubung
„Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden“ (BaySchO, §20 Abs. 3 Satz 1)
Wir bitten um rechtzeitige Vorlage eines ausreichend begründeten und schriftlichen Antrags auf Befreiung bzw. Beurlaubung bei der Schulleitung.
Befreiung bzw. Beurlaubung sind grundsätzlich nicht möglich, um z. B. Urlaubsreisen früher anzutreten oder später zu beenden. Auch zur Durchführung von privat organisierten Betriebspraktika sind Befreiung oder Beurlaubung nicht vorgesehen.
Beachten Sie bitte, dass ein Nichteinhalten der genannten Regelungen erhebliche Konsequenzen haben kann!